Praxis für Sprech- und Stimmtherapie
Studio für Stimme und Naturschallwandler
Zunächst ist die Frage zu klären, ob bei Ihnen / Ihrem Kind eine behandlungsbedürftige Stimm- oder Sprech- bzw. Sprachstörung vorliegt.
Alter | normale Sprachentw. | gestörte Sprachentw. |
---|---|---|
0 bis 10 Monate | Schreien, Gurren, Lallen, Doppelsilben wie “Mama” |
Kind hört mit Lautäußerungen auf Kind kann aufgrund organischer Störung (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte) kaum Laute bilden |
10 bis 18 Monate | Gebärden (..bitte-bitte..), Silben und Laute werden nachgeahmt, sog. Echolaliestadium; Kind versteht Aufforderungen, kann bestimmte Gegenstände benennen (10 Worte) oder zeigen | Ausbleibende Sprachentwicklung Kind beschränkt sich z.B. auf immer wieder dieselbe Silbe bzw. Lautfolge Kind versteht keine Aufforderungen |
18 Monate bis 2 Jahre |
Wortschatz größer als 10 und kleiner
als 50 Worte; daneben noch viele unverständliche Silben; sog. Einwortsätze; Sprache wird durch Gesten unterstützt |
Gebrauch weniger, unverständlicher Lautverbindungen weniger als 10 sinnbezogene Worte |
2 bis 3 Jahre | Wortschatz: mind. 50 Worte Zwei-Wort-Sätze werden sicher beherrscht Verständnis für Nomen, Verben, Adjektive, Präpositionen Fragealter Kind beginnt von sich als ,,ich“ zu sprechen einzelne Lautbildung oft noch unvollkommen (z.B. Lispeln); Verwechslung D/G, TIK (z.B. Is deh‘ Tinderdaten) Satzbildung oft noch unvollkommen; Auslassen von Artikeln und Präpositionen (Ball Tisch liegt), Konjugieren und Deklinieren fällt schwer (Der Hund beißen Kind) |
Lautbildung bei mehreren / vielen Lauten
gestört stark gestörte Satzbildung, keine Ansätze über Zwei-Wort-Sätze hinaus stereotyper Gebrauch sehr weniger, immer derselben, unverständlichen Lautgebilde Kind näselt Kind spricht heiser |
3 bis 4 Jahre | Kind kann Situationen sprachlich
umschreiben kann von Dingen sprechen, die es nicht unmittelbar sieht ab und zu noch unsicherer Gebrauch der Zeiten (Ich bin gegangt) Lispeln kann noch auftreten Wiederholungen von Satzteilen, Wörtern u./o. Silben sind noch altersgemäß, sofern sie sehr kurz und ohne Gesichts- / Körperverspannungen erfolgen Kind beherrscht Umgangssprache weitgehend |
gestörte
Lautbildung gestörte Satzbildung eingeschränkter Wortschatz eingeschränktes Sprachverständnis Störungen liegen sowohl im Bereich der Laut- und Satzbildung, als auch des Wortschatzes und des Sprachverständnisses vor Babysprache Eigensprache Sprechverweigerung Stottern überhastetes und verwaschenes Sprechen |
Eine Stimmstörung liegt vor, wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Fragen mit „ja“ beantworten:
Heiserkeiten ohne akuten Infekt, die länger als 4 Wochen bestehen, müssen unbedingt ärztlich abgeklärt werden.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Stimmstörungen mit organischen Ursachen (Knötchen, Entzündungen, Ödeme, Veränderungen durch Unfälle oder Operationen, Lähmungen oder Teilentfernungen der Stimmlippen) und funktionellen Stimmstörungen.
Die Stimme ist meist stark heiser und kann teilweise oder ganz ausbleiben, es kann zu Doppeltönigkeit kommen oder zu starker Behauchung, je nach Ursache und Ausmaß der Störung.
Bei funktionellen Stimmstörungen ist keine organische Veränderung erkennbar, doch das Schwingungs- und Schließungsverhalten der Stimmlippen ist gestört. Funktionelle Stimmstörungen sind die häufigsten Stimmstörungen und kommen meist bei Berufssprechern vor. Aufgrund von z.B. falschem oder ungünstigem Stimmgebrauch, durch ein eher „zartes" Kehlkopfgerüst, durch Überlastung der Stimme (Berufssprecher), Umweltbelastungen, oder durch psychische Belastungen können Stimmstörungen entstehen. Werden funktionelle Stimmstörungen nicht behandelt, können sekundär organische Stimmstörungen (Knötchen) auftreten.
Funktionelle Stimmstörungen sind immer in Zusammenhang mit dem psychosozialen Umfeld und Faktoren der Persönlichkeit zu sehen.
Sprechstörungen können die Folge eines Schlaganfalles, eines Schädel-Hirn-Traumas oder neurologischer Erkrankungen sein.
Eine Sprechstörung liegt auch beim Stottern vor, auch Balbuties (von lat. balbutire „stottern“),eine Störung des Redeflusses, welche durch häufige Unterbrechungen des Sprechablaufs, durch Wiederholungen von Lauten und anderen Teilen eines Wortes gekennzeichnet ist.
Bei Verdacht auf eine Stimmstörung oder Sprechstörung sollten Sie einen HNO-Arzt mit der Bezeichnung „Phoniater“ aufsuchen. Diese Ärzte sind auf das Erkennen von Stimm- und Sprechstörungen spezialisiert und verfügen über differenzierte Untersuchungsmethoden für die Stimmfunktion.
Bei Redeflusstörungen kann auch der Neurologe oder Psychologe eine Verordnung ausstellen. Im Falle einer Sprechstörung durch Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma kann der Hausarzt Logopädie verordnen.
Bei einem vorliegenden Fehlschlucken kann der Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Die Verordnung für Ihr Kind kann auch vom Arzt für Kindermedizin ausgestellt werden.
Der Arzt stellt, wenn eine Indikation dafür vorliegt, eine Heilmittelverordnung aus, mit der Sie zu uns kommen können. Die Kosten für die Behandlung trägt die gesetzliche Krankenkasse.
Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil zahlen, der sich je nach Krankenkasse auf circa 45,-€ pro Verordnung (10 Behandlungseinheiten) beläuft. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Stimm- und Sprechtherapie zu den vereinbarten Sätzen (im Zweifelsfall diese erfragen).